Güterklassifizierung und Tarifierung
Güterklassifizierung – Das Herzstück der Exportkontrolle
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Eine technisch-juristische Güterklassifizierung anhand der geltenden Güterkontrolllisten und Embargo-Verordnungen ist eine komplexe Aufgabe!
Wir erstellen für Sie technische Fachgutachten zur Bestimmung von Güterklassifikationen anhand der geltenden Güterkontrolllisten (u.a. Anhänge I und IV der EG-Dual-Use-VO, Ausfuhrliste zur AWV, Russland- und Iran-Embargo usw.), zur Verwendung gegenüber der Amtsseite oder im Rahmen von ausfuhrrechtlichen Stellungnahmen.
Tarifierung / Wareneinreihung
TaxCus schafft Ordnung aus dem Chaos der Warennomenklatur. Vermeiden Sie Bußgelder oder Sanktionen aufgrund falscher oder veralteter Warencodes!
Mit der richtigen Tarifierung haben Sie eine solide Grundlage für einen reibungslosen internationalen Handel. Die Vergabe des richtigen Warencodes ist unabdingbar, wenn Sie vom richtigen Einfuhrzoll profitieren und Sanktionen vermeiden wollen. Die Folgen einer falschen Klassifizierung sind oft erheblich.
Der Tarifierungsprozess ist komplex. Warencodes ändern sich häufig. Anhand des Codes wird unter anderem festgelegt, welche Dokumentations- oder Informationspflichten von Ihnen zu erfüllen sind. Darüber hinaus ist die Nomenklatur der Grundstein für allfällige Beschränkungen oder Lizenzen und bestimmt die Höhe der Zölle und Verbrauchsteuern.
TaxCus bietet verschiedene Dienste an, die Ihnen helfen, Probleme bei der Klassifizierung zu vermeiden.
Darüber hinaus sorgen unsere Zollexperten für eine ordnungsgemäße Tarifierung, um Strafen zu vermeiden, Waren schneller abzufertigen und Vorschriften einzuhalten.
Auszug aus unserem Servicekatalog:
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Ad-hoc Klassifizierung und -Tarifierung
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Klassifizierung Ihrer Güter nach dem Anhang I und IV der EG Dual Use Verordnung (Dual-Use Güter) bzw. nach der deutschen nationalen Ausfuhrliste Teil 1 Abschnitt A und B für Rüstungsgüter
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Klassifizierung nach der U.S. Commerce Control List (CCL) bzw. nach der U.S. Munition List (USML)
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Durchführung der Klassifizierung durch erfahrene Rechtsanwälte und Ingenieure
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Landesspezifische Embargo-Prüfungen
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Tarifierung und Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer
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Einholung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA)
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Internationale Wareneinreihung
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Zolltarifliche Einreihung großer Materialstämme
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Zollsatzermittlung per Abfrage oder API
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Re-Tarifierungen (KN- und TARIC Updates)
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Ergänzung Codierte Unterlagen für Im- und Export
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Handelsübliche Warenbeschreibungen
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Dubletten und Gap Analysen
Sie möchten von 3 Jahren Rechtssicherheit bei der zolltariflichen Einreihung Ihrer Waren profitieren?
Mit verbindlichen Zolltarifauskünften nach EU-Zollrecht ist das möglich. Verbindliche Zolltarifauskunftsentscheidungen bzw. vZTA sind für alle EU-Zollbehörden verbindlich und geben Ihnen als Inhaber 3 Jahre Rechtssicherheit bezüglich der Einreihung.
Eine Zolltarifauskunft gilt nur für die darin angegebenen Waren, und Ihr Antrag muss eine detaillierte Beschreibung enthalten, einschließlich aller Details, die zur Bestimmung der korrekten zolltariflichen Einreihung erforderlich sind. TaxCus unterstützt Sie professionell und strategisch dabei, diese Rechtssicherheit zu erlangen.
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