Grundlagen Strom und Energiesteuer
Strom- und Energiesteuern zählen zu den besonderen indirekten Verbrauchsteuern
Die Steuer entsteht dabei grds. durch einen Realakt, z.B. die Entnahme des Stroms aus dem Versorgungsnetz, unabhängig von einem zugrundeliegendem Rechtsgeschäft. Die Energiesteuer umfasst Energieerzeugnisse wie z.B. Kohle, Benzine, Diesel, Erdgas aber auch andere Produkte, wenn diese als Kraft- oder Heizstoff bestimmt werden. Es sollen letztendlich solche Waren der Besteuerung unterliegen, die im Steuergebiet der BRD dem Wirtschaftskreislauf zugeführt und genutzt oder verbraucht werden. Entsprechende Gesetzesnormen sind das Stromsteuergesetz (StromStG) sowie das Energiesteuergesetz (EnergieStG).
Im Gesamt-Produktionsprozess eines Unternehmens können Strom- und Energiesteuern einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen, jedoch bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerlastoptimierung. Damit verbunden sind allerdings auch umfangreiche Pflichten bei der Steueranwendung und Compliance eines durchaus komplexen und sich häufig ändernden Regelwerkes.
Der deutsche Gesetzgeber hat Steuerentlastungen für Unternehmen in Form von Steuerermäßigungen, Steuerfreiheiten sowie Steuerentlastungen vorgesehen. Insbesondere für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (UdPG), aber auch für Unternehmen mit gewissen Verfahren empfiehlt sich daher eine genaue Bestandsaufnahme sowie ein regelmäßiges Monitoring der eigenen Unternehmensprozesse.
Ein nicht unerheblicher Teil der produzierenden Unternehmen des Mittelstands nimmt die möglichen Steuerentlastungen nicht (vollständig) in Anspruch bzw. scheut die Auseinandersetzung mit den umfangreichen Vorschriften. Wir helfen Ihnen gern bei der umfangreichen Analyse, den verfahrensrechtlichen Fragen sowie der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
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Kommunikation mit dem örtlich zuständigen Hauptzollamt
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Genaue Beachtung und Einhaltung der Antragsfristen
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Einholung von Vorabgenehmigungen im Rahmen sogenannter Erlaubnisvorbehalte, bspw. Bezug von Strom aus dem Ausland, Anwendung ermäßigter Steuersätze, Steueraussetzungsverfahren, Steuerfreiheit für Strom zur Stromerzeugung
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Anzeigepflichten, bspw. für begünstigte Anlagen
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Beantragungsprozesse und vollständige und lückenlose Dokumentation, insbesondere im Bereich der Steuerentlastungen sowie Spitzenausgleich, um den Aufzeichnungs- und Nachweispflichten zu genügen
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Erstellung von Betriebs- und Prozessbeschreibungen, sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit, bspw. als Nachweiserfordernis zur UdPG-Qualifikation
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Etablierung eines Tax Compliance Management System, bspw. zur Überprüfung des Versorgerstatus sowie der möglichen Ausnahmetatbestände
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Monatliche / jährliche Steueranmeldungen; grds. über die Internet-Verbrauch-und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) der Zollverwaltung
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Begleitung und Unterstützung bei Steueraussetzungsverfahren, in Zusammenhang mit
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Steuerlagern, bspw. Pflicht Führung Lagerbuch
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Steueraussetzungs-Beförderungsverfahren, bspw. elektronisches Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS (Excise Movement and Control System)
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Daneben sind im Bereich der Strom- und Energiesteuern regelmäßig Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnStransV) sowie eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen zu beachten.
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